Das Zürcher Parlament sieht darin eher einen Akt der Selbstbestimmung als einen staatlichen Übergriff. Doch es zieht auch eine klare Grenze.

Wenn es nach der Mehrheit geht, soll niemand ein Heim verlassen müssen, weil er Sterbehilfe in Anspruch nehmen will.
Christoph Ruckstuhl / NZZ
Die Frau war über 80 Jahre alt, sie lag im Spital, und sie hatte grosse Angst vor einem schrecklichen Tod. Sie fürchtete zu ersticken, denn sie litt unter einer chronischen Krankheit, und ihr Zustand verschlechterte sich rapid. Jetzt sei es genug, sagte sie zu ihren Besuchern, sie wolle friedlich einschlafen, bevor das passiere. Sie wolle Sterbehilfe.
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Für die Ärzte im Spital kam dies jedoch nicht infrage. Sie stabilisierten die Frau mit Medikamenten. Es war offensichtlich, dass sie nicht mehr zurück nach Hause gehen konnte, also verlegte man sie kurzfristig in ein Pflegeheim. Allerdings in eines, das Sterbehilfe nur für langfristige Bewohner erlaubte. Ein anderes war gerade nicht verfügbar.
Hier bekommen Sie Hilfe:
Wenn Sie selbst Suizidgedanken haben oder jemanden kennen, der Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte an die Berater der Dargebotenen Hand. Sie können diese vertraulich und rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 143 erreichen. Spezielle Hilfe für Kinder und Jugendliche gibt es unter der Nummer 147.
Die Frau sass dort fest. Erneut machte sie klar, dass sie sterben wolle, erneut wurde ihrem Wunsch nicht entsprochen. Schliesslich musste sie ein weiteres Mal verlegt werden. Weil sie kaum transportfähig war, ging es mit grossem Aufwand und unter viel Stress wieder zurück in ihre alte Wohnung. Dort warteten eine Mitarbeiterin einer Sterbehilfeorganisation und die Angehörigen auf sie.
So erzählt Brigitte Röösli die Geschichte. Die SP-Kantonsrätin hat als Pflegeleiterin in verschiedenen Zürcher Alterszentren vieles erlebt. Aber der Tod dieser Frau, die eine persönliche Bekannte war, ging ihr nahe. Und die Frau selbst habe die ganze Zeit Angst vor dem Ersticken gehabt. Es sei für alle Beteiligten eine enorme Belastung gewesen.
Röösli ist Teil eines breiten Initiativkomitees für «Selbstbestimmung am Lebensende», das verhindern will, dass sich solche Geschichten in Zukunft wiederholen. Zu den Unterstützern gehören auch prominente Bürgerliche wie der frühere FDP-Ständerat Felix Gutzwiller und die ehemalige Mitte-Nationalrätin Rosmarie Quadranti.
Die Freisinnigen sind in der Frage gespalten
Am Montag hat sich das Kantonsparlament mit der Initiative befasst. Konkret verlangt diese, dass anerkannte Sterbehilfeorganisationen nicht nur in allen Alters- und Pflegeheimen zugelassen werden müssen, sondern auch in Spitälern und Psychiatrien. Das wäre eine deutliche Ausweitung der bisherigen Regelung, die erst seit Juli 2023 in Kraft ist – ebenfalls angestossen durch eine Initiative aus den gleichen Kreisen.
Die geltende Regelung beschränkt sich auf Altersheime, die im Auftrag der Gemeinden arbeiten und öffentliche Gelder beziehen. Private Heime, die Sterbehilfe zum Beispiel aus religiöser Überzeugung ablehnen, sind davon nicht tangiert. Diese Einschränkung hat eine hauchdünne Parlamentsmehrheit aus SVP, Mitte, EVP und Teilen der FDP seinerzeit quasi in letzter Sekunde durchgesetzt.
Die Freisinnigen waren und sind in dieser Frage gespalten. Die einen finden, man dürfe privaten Institutionen nichts aufzwingen. Die anderen halten es mit Felix Gutzwiller. Dieser sieht keinen Widerspruch zu liberalen Prinzipien, wenn man den damaligen Entscheid nun korrigieren und den Gültigkeitsbereich der Regelung ausweiten würde.
Im Gegenteil. «Man verhilft damit dem geltenden Recht auf Selbstbestimmung zum Durchbruch», sagt er. «Im Vergleich damit ist die Freiheit privater Institutionen zweitrangig.» Zudem wisse niemand zum Zeitpunkt, an dem er in ein bestimmtes Heim ziehe, mit Sicherheit, wie er sich sein Ende vorstelle, wenn es so weit sei. Man müsse darum Rechtssicherheit schaffen.
Heimleiter: «Sie wollten so etwas nie mehr erleben»
Genau umgekehrt sieht es Markus Schaaf. Der EVP-Kantonsrat leitet im Tösstal ein privates Heim, das sich von christlichen Werten leiten lässt. Er untermauert seine Haltung mit einer ganz anderen Geschichte als Brigitte Röösli vom Initiativkomitee.
Obwohl Ängste vor Schmerzen und Ersticken am Lebensende verbreitet seien, sei es in seinen 28 Jahren als Heimleiter genau zweimal vorgekommen, dass Bewohner um einen assistierten Suizid gebeten hätten. Beide waren noch nicht Mitglied bei einer Sterbehilfeorganisation und hätten sich während der Zeit, in der sie auf die Aufnahme warteten, dann doch wieder anders entschieden. Einer sei inzwischen verstorben, der andere lebe noch immer im Heim.
Schaaf erzählt auch von Betreuern, die in ein privates Heim gewechselt hätten, weil sie am alten Arbeitsplatz unfreiwillig Zeugen eines assistierten Suizids durch eine Sterbehilfeorganisation geworden seien. «Sie wollten so etwas nie mehr erleben.»
Was die Initianten forderten, sei ein Übergriff in den intimen Bereich von sehr persönlichen Entscheiden. Es gehe um eine Handvoll christlicher Altersheime, rund zwei Dutzend, die keine Sterbehilfe im Haus haben wollten, weil sie Suizide ablehnten, und dies «aus tiefster Überzeugung».
Wer sich als Bewohner oder Angestellter für ein solches Heim entscheide, tue dies gezielt. Es sei irreführend, zu behaupten, dass niemand gegen seinen Willen mit einem assistierten Suizid in Berührung komme, weil nur die Sterbehelfer im Zimmer seien. Denn nachher erschienen jeweils Polizei und Staatsanwaltschaft, das bekämen alle Bewohner mit. Und die Mitarbeiter müssten das Zimmer reinigen.
Schaafs Fazit: Religionsfreiheit und die Wirtschaftsfreiheit seien Grundrechte, die es genauso zu beachten gelte wie das Recht auf Selbstbestimmung. Man dürfe diese Heime nicht dazu zwingen, Sterbehilfe zuzulassen. Denn es gebe mildere Mittel wie eine transparente Kommunikation. Jenes Heim, das Schaaf leitet, stellt auf der Website klar, dass assistierter Suizid – im Gegensatz zur Palliativpflege – nicht zum Angebot gehört.
Ausdehnung auf Psychiatrien geht den meisten zu weit
Im Kantonsparlament war man sich am Montag nur in einem Punkt mehrheitlich einig: Die Volksinitiative geht zu weit, weil sie auch die Türen der Zürcher Psychiatrien für Sterbehilfeorganisationen öffnen will. Reto Agosti (FDP, Küsnacht), der als Arzt in einer solchen Institution arbeitete, wies als einer von mehreren auf den Widerspruch hin, dass man dort Tag für Tag alles tue, um Menschen vom Suizid abzuhalten.
Diesen Einwand nähmen die Befürworter der Sterbehilfe ernst, wie Alan David Sangines (SP, Zürich) sagte. Sie empfehlen daher einen Gegenvorschlag. Dieser schliesst nicht nur die Psychiatrien von der neuen Regel aus, sondern explizit auch ambulante Arztpraxen und Gefängnisse – denn die Initiative sei diesbezüglich nicht klar formuliert. Die Spitäler hingegen müssten Sterbehilfe in ihren Räumen künftig zulassen, genau wie sämtliche Alters- und Pflegezentren.
Ein anderer Ansatz kam aus den Reihen der SVP, die keine Zweifel daran liess, dass sie grundsätzlich nichts von Sterbehilfe hält. Selbsttötung sei Ausdruck von Egoismus, sagte Lorenz Habicher (SVP, Zürich). Eine zeitgeistige Fehlentwicklung, der man entgegentreten müsse. Das gipfelte in der Aussage, das Gesundheitsgesetz werde Schritt für Schritt zum «Tötungsgesetz» umgebaut.
Die SVP lehnt darum mit den christlichen Kleinparteien EVP und EDU die Initiative genauso ab wie allfällige Gegenvorschläge. Weil aber absehbar war, dass sie damit nicht durchdringen würde, machte sie einen eigenen Vorschlag: eine Ausdehnung der Zulassung von Sterbehilfeorganisationen einzig auf private Heime, nicht aber auf Spitäler. Und dies an Bedingungen geknüpft.
Unterstützt wurden sie dabei von ihrer Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli. Erstens sei die Initiative eine Mogelpackung, weil im Titel – «Selbstbestimmung auch in Alters- und Pflegeheimen» – die Spitäler gar nicht vorkämen. Zweitens seien Spitäler dazu da, die Patienten wieder gesund zu machen. Drittens sei Sterbehilfe dort heute schon möglich. Sie werde aber äusserst selten in Anspruch genommen: In jüngster Vergangenheit habe es null bis vier Fälle pro Jahr gegeben.
Die Ratsmehrheit sprach sich schliesslich aber mit 108 zu 63 Stimmen für den Gegenvorschlag von Mitte-links aus. Auch zwei Drittel der FDP bevorzugten diesen. Sollte er sich beim definitiven Entscheid durchsetzen, der erst in einer künftigen Sitzung fällt, ist das Komitee bereit, seine Initiative zurückzuziehen. Weil ein Referendum absehbar ist, dürften die Stimmberechtigten so oder so das letzte Wort haben.




