
Der Angeklagte hatte Glück: Er wurde als Beitragstäter bei einem Betrug freigesprochen.
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BVZ/Kirchmeir
Vor zwei Jahren überwies eine Südburgenländerin 1.890 Euro an einen Betrüger, weil sie glaubte, das Geld sei für ihren Sohn. Ein am Rande an dem Betrug beteiligter Mann wurde jetzt freigesprochen.
Zwei Männer sollten sich eigentlich vor Gericht verantworten: Jener Mann, auf dessen Namen die Sim-Karte angemeldet worden war, die für die Übermittlung der betrügerischen Nachrichten verwendet wurde, und jener Mann, auf dessen Namen das Bankkonto lautete, auf das die Südburgenländerin den herausgelockten Geldbetrag überwies.


